Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 26.10.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 20:45
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der letzten Sitzung      
Ö 2.1  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 31.08.2017      
Ö 2.2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung vom 28.09.2017      
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung für den öffentlichen Teil der Sitzung      
Ö 4  
Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7     Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 7.1  
Vergabe der Verwaltung des gemeindeeigenen Wohnungsbestandes (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-053/2017  
Ö 7.2  
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen Britz und Chorin zur Aufgabe der Schulträgerschaft (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
CH-093/2017 IV  
Ö 7.3  
Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kloster Chorin für das Jahr 2017 (Einreicher: Kloster Chorin)  
CH-127/2017  
Ö 7.4  
Vergabe der Prüfung des Jahresabschlusses 2018 (Einreicher: Kloster Chorin)  
CH-128/2017  
Ö 7.5  
Nutzung gemeindeeigener Flächen für das Besucherleit- und Informationssystem Brodowin - Genehmigung einer Eilentscheidung (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 5)  
CH-119/2017  
Ö 7.6  
Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“ Gemeinde Chorin OT Sandkrug Abwägung und Satzungsbeschluss (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 18)  
CH-120/2017  
    VORLAGE
   

 

1.      Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

2.      Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

 

3.      Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

4.      Die Gemeindevertretung beschließt den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 03. März 2017 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB sowie § 87 Absatz 9 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung.

Die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

 

5.      Der Amtsdirektor wird beauftragt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch ortübliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.

 

 

 

Anlagen: 1. Abwägung

  2. Zusammenfassung der Änderungen

  3. VBP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung

  4. Umweltbericht

 

 

 

 

 

   
    26.10.2017 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

1.      Die während der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Januar/Februar 2017 eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung geprüft und mit dem Ergebnis entsprechend Anlage 1 gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Stellungnahmen von der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

2.      Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, soweit sie Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind der Verfahrensakte beizufügen.

 

3.      Eine erneute Beteiligung aufgrund der erfolgten Ergänzungen und Korrekturen (Anlage 2) ist nicht notwendig. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.

 

4.      Die Gemeindevertretung beschließt den 2. Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VBP) Nr. 01/12-C „Revitalisierung der Ragöser Mühle“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen, in der vorliegenden Fassung vom 03. März 2017 gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 12 BauGB sowie § 87 Absatz 9 Brandenburgische Bauordnung (BbgBO) als Satzung.

Die Begründung und die Zusammenfassende Erklärung werden gebilligt.

 

5.      Der Amtsdirektor wird beauftragt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan durch ortübliche Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB rechtswirksam zu machen.

 

 

 

Anlagen:1. Abwägung

2. Zusammenfassung der Änderungen

3. VBP mit Begründung und Zusammenfassender Erklärung

4. Umweltbericht

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

11

11

0

0

0

 

Ö 8  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung      
N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung    
N 9.1     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 31.08.2017    
N 9.2     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vom 28.09.2017    
N 10     Feststellung der Tagesordnung für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung    
N 11     Bericht des Vorsitzenden der Gemeindevertretung    
N 12     Bericht des Amtsdirektors und der Verwaltung    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 13.1     Erlass/ Antrag auf Befreiung von Sondernutzungsgebühren (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-118/2017  
N 13.2     Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch zur Abschnittsweisen Komplettsanierung Wochenendhaus (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 5)   CH-121/2017  
N 13.3     Verkauf eines bebauten Grundstückes - Gemarkung Serwest, Flur 3, Flurstücke 62/1 und 62/5 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-122/2017  
N 13.4     Erwerb eines unbebauten Grundstückes - Gemarkung Chorin, Flur 1, Flurstück 71 (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-123/2017  
N 13.5     Erwerb einer unbebauten Grundstücksteilfläche - Gemarkung Senftenhütte, Flur 1, Flurstück 86 tlw., ca. 35 m² (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-124/2017  
N 13.6     Verkauf von Grundstücksteilflächen - Gemarkung Senftenhütte, Flur 1, Flurstücke 180 und 381 tlw.(ca. 457 m²) (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-125/2017  
N 13.7     Nutzung des Dachgeschosses im Dorfgemeinschaftshaus Serwest (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-126/2017  
N 14     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern der Gemeindevertretung    
N 15     Schließung der Sitzung