Die Gemeindevertretung Niederfinow trifft gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.
22.12.2017 - Gemeindevertretung Niederfinow
Ö 4.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Niederfinow trifft gemäß § 57 Abs. 1 Nr. 1 BbgKWahlG folgende Wahlprüfungsentscheidung: Einwendungen gegen die Wahl liegen nicht vor. Die Wahl ist gültig.