Gemäß § 7 (2) der Hauptsatzung wird der Amtsdirektor ermächtigt, das entsprechende Vergabe-verfahren durchzuführen und den Zuschlag zu erteilen. Der begründete Vergabevermerk wird dem Amtsausschuss zugeleitet.
Der Amtsausschuss bewilligt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen im Jahr 2018 um 20.000 EUR. Die im Finanzplan des Jahres 2019 veranschlagten Investitionsauszahlungen sowie die damit verbundenen Verpflichtungsermächtigungen nach § 73 BbgKVerf für das Jahr 2019 werden um 75.300 EUR erhöht. Die sich daraus ergebene Erhöhung des Bedarfs an Eigenmitteln um 151.100 EUR auf nunmehr 508.000 EUR wird genehmigt.
06.09.2018 - Amtsausschuss
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 7 (2) der Hauptsatzung wird der Amtsdirektor ermächtigt, das entsprechende Vergabe-verfahren durchzuführen und den Zuschlag zu erteilen. Der begründete Vergabevermerk wird dem Amtsausschuss zugeleitet.
Der Amtsausschuss bewilligt die Erhöhung der Investitionsauszahlungen im Jahr 2018 um 20.000 EUR. Die im Finanzplan des Jahres 2019 veranschlagten Investitionsauszahlungen sowie die damit verbundenen Verpflichtungsermächtigungen nach § 73 BbgKVerf für das Jahr 2019 werden um 75.300 EUR erhöht. Die sich daraus ergebene Erhöhung des Bedarfs an Eigenmitteln um 151.100 EUR auf nunmehr 508.000 EUR wird genehmigt.