Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, das Eigentum am Flurstück 202/0.0 der Flur 4 in der Gemarkung Niederfinow mit einer Größe von 1.195 m², bebaut mit dem „Krafthaus Niederfinow“, mittels Übertragungsvertrag, unentgeltlich zu übernehmen. Das Eigentum soll zum 01.01.2019 in den Besitz der Gemeinde übergehen.
Soweit in Bezug auf den Gegenstand dieser Übertragung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses Verträge mit Dritten bestehen und die Verträge bei Beginn dieses Vertrages fortbestehen, hat die Gemeinde in alle Rechte und Pflichten des Eigentümers einzutreten. Weiterhin erklärt sich die Gemeinde bereit, alle Verpflichtungen aus den Fördermittelbescheiden u.a. die Zweckbindung (Weiterbetreibung als Museum und Touristinformation usw.) zu übernehmen.
Für die Übertragung ist ein notarieller Vertrag zwischen dem Amt Britz-Chorin-Oderberg und der Gemeinde Niederfinow zu schließen. Die mit dem Eigentumsübergang verbundenen Notar- und Gerichtskosten, die Kosten der behördlichen Genehmigungen und Erklärungen tragen die beteiligten Vertragsparteien zu je ½ Anteil.