Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach§ 76 (2) BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 150.000 EUR festgesetzt.
05.03.2019 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt die Hebesatzsatzung für das Haushaltsjahr 2019.
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit und zur rechtzeitigen Leistung der Auszahlungen wird nach § 76 (2) BbgKVerf der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 150.000 EUR festgesetzt.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)-Bauantrag Umbau Pferdestall und Remise in Ferienwohnung mit Doppelgarage und Geräteraum (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)