Tagesordnung - Gemeindevertretung Liepe

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Liepe
Gremium: Gemeindevertretung Liepe
Datum: Di, 07.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:05

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 02.04.2019  
LI/004/2019  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Qualitätsrundwanderweg im Barnim - Gütesiegel "Qualitätsweg Wanderbares Deutschland" (Einreicher: Amtsdirektor)  
LI-024/2019  
Ö 5.2  
Kenntnisnahme des Entwurfs des Haushaltsplanes der Gemeinde Liepe für das Haushaltsjahr 2019 (Einreicher: Amtsdirektor)  
LI-028/2019  
Ö 5.3  
Wahrnehmung der Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal durch die Gemeinde, Zustimmung zum Abschluss einer Grundsatz- und Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals und zur Gründung eines Zweckverbandes (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: Projektplan)  
LI-025/2019  
    VORLAGE
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1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.

 

2. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung die ausverhandelte Grundsatz- und die Finanzierungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit vom dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

3. Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit vom dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

4. Die Gemeindevertretung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.

 

5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit vom dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   
    07.05.2019 - Gemeindevertretung Liepe
    Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Zu den Aufgaben der Gemeinde gehört die Entwicklung der Freizeit- und Erholungsbedingungen und in ihrem Gebiet insbesondere die wassertouristische Entwicklung der Region Finowkanal als Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung für die Region Finowkanal bewusst und will die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal auf der Grundlage des Projektplanes (Anlage) auch weiterhin freiwillig wahrnehmen.

 

2. Die Gemeindevertretung stimmt dem Abschluss einer Grundsatz- und einer Finanzierungsvereinbarung mit der Bundesrepublik Deutschland zur Übernahme von Schleusen des Finowkanals grundsätzlich zu.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung die ausverhandelte Grundsatz- und die Finanzierungsvereinbarung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit vom dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

3. Die Gemeindevertretung stimmt der Gründung eines Zweckverbandes, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll, grundsätzlich zu. Der Amtsdirektor wird beauftragt, der Gemeindevertretung eine mit dem Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg abgestimmte und genehmigungsfähige Verbandssatzung zur Gründung eines Zweckverbandes vorzulegen, auf den die Aufgabe der wassertouristischen Entwicklung der Region Finowkanal übertragen werden soll.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit vom dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

4. Die Gemeindevertretung bekennt sich dazu, dass der Teilabschnitt Langer Trödel zur Region Finowkanal gehört und eine sinnvolle touristische Entwicklung und effiziente Betriebsführung auf Dauer nur möglich sind, wenn dem Zweckverband auch die Betriebsführung und Unterhaltung für die Schleuse Zerpenschleuse und die für ihren Betrieb notwendigen Bauwerke übertragen werden. Über den Zeitpunkt der Übertragung soll der Zweckverband nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 entscheiden. Dazu soll der Zweckverband so rechtzeitig Verhandlungen mit den beteiligten Partnern aufnehmen, dass eine Übertragung innerhalb eines Jahres nach Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 möglich ist. Mit den Verhandlungen ist spätestens ein Jahr vor geplanter Fertigstellung des Schleusenpaketes 1 zu beginnen.

 

5. Der Amtsdirektor wird mit der Ausführung der Beschlüsse nach Ziffer 1 bis 3, insbesondere mit der Durchführung aller dafür geeigneter, erforderlicher und zweckmäßiger Maßnahmen und der Abgabe entsprechender Erklärungen beauftragt.

 

Der Amtsdirektor wird insoweit vom dem Verbot des Insichgeschäfts befreit.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

8

7

4

2

1

0

 

Ö 5.4  
Informationen zur "wolfsfreie Zone" vom Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2 Schreiben vom MLUL, 1x Info-Broschüre)  
LI-026/2019 IV  
Ö 5.5  
Vergabe Bauleistungen für den Rück- und Ersatzneubau der Wegebrücke über die HOW km 80,15 in 16248 Liepe (Einreicher: Amtsdirektor)  
LI-029/2019  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 02.04.2019    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung und der Amtsverwaltung    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Teilhabechancengesetz (Einreicher: Amtsdirektor)   LI-027/2019  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung