Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
„DieGemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den Beschluss BR-061/2018 in der Fassung des Änderungsbeschlusses BR-074/2019 zu ändern und folgende Maßnahmen im Zuge der Umgestaltung des Schulstandortes Grundschule „Max-Kienitz“ Britz bei Verfügbarkeit ausreichender finanziellen Mittel zu realisieren:
Errichtung eines Neubaus für die Hortbetreuung am Schulstandort der Grundschule „Max Kienitz“
Neugestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Hol- und Bringesituation vor dem Schulgebäude und auf dem Schulgelände, die Neugestaltung der Außensportanlagen und die Sanierung bzw. Neugestaltung der Pausenhofflächen; dabei sind die bisherigen Außenanlagenplanungen dem geplanten Hort-Neubau anzupassen.
Der Aus- bzw. Umbau des Seitenflügels (Verbindungsbau) sowie der Aus- und Umbau des Hauptgebäudes der Grundschule werden nicht umgesetzt.“
25.05.2020 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz genehmigt die vorstehende durch den Amtsdirektor im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung getroffene Eilentscheidung folgenden Inhalts:
„DieGemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt, den Beschluss BR-061/2018 in der Fassung des Änderungsbeschlusses BR-074/2019 zu ändern und folgende Maßnahmen im Zuge der Umgestaltung des Schulstandortes Grundschule „Max-Kienitz“ Britz bei Verfügbarkeit ausreichender finanziellen Mittel zu realisieren:
Errichtung eines Neubaus für die Hortbetreuung am Schulstandort der Grundschule „Max Kienitz“
Neugestaltung der Außenanlagen, insbesondere in Bezug auf die Hol- und Bringesituation vor dem Schulgebäude und auf dem Schulgelände, die Neugestaltung der Außensportanlagen und die Sanierung bzw. Neugestaltung der Pausenhofflächen; dabei sind die bisherigen Außenanlagenplanungen dem geplanten Hort-Neubau anzupassen.
Der Aus- bzw. Umbau des Seitenflügels (Verbindungsbau) sowie der Aus- und Umbau des Hauptgebäudes der Grundschule werden nicht umgesetzt.“