Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung einesvorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Norma-Lebensmittelfiliale Oderberg" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg,Flur 8, Flurstück 316 tlw..
Dabei sind die im Sachverhalt genannten Forderungen der Stadt Oderberg hinsichtlich der Lage des Gebäudes sowie zur Anzahl der Stellplätze und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 1 a (3) BauGB zu beachten und umzusetzen.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.
14.10.2020 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Aufstellung einesvorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Norma-Lebensmittelfiliale Oderberg" gem. § 12 BauGB für den in der Anlage gekennzeichneten Geltungsbereich Gemarkung Oderberg,Flur 8, Flurstück 316 tlw..
Dabei sind die im Sachverhalt genannten Forderungen der Stadt Oderberg hinsichtlich der Lage des Gebäudes sowie zur Anzahl der Stellplätze und zum Ausgleich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft im Sinne des § 1 a (3) BauGB zu beachten und umzusetzen.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durchführungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließen.