Für die Sitzungen der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Teilnehmer der Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahrs schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.
08.12.2020 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 8.2 -
28.01.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahrs schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.