Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.11.2016, Beschluss-Nr. CH-077/2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§§ Abs. 1 Satz 2 BauGB).
29.04.2021 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 24.11.2016, Beschluss-Nr. CH-077/2016, zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnen an der Ragöser Mühle“ im OT Sandkrug.
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§§ Abs. 1 Satz 2 BauGB).