Vereinsgebäude des Schützenvereins Stolzenhagen, Am Schützenplatz 1, 16248 Lunow-Stolzenhagen, OT Stolzenhagen
Zusatz:
Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Solzenhagen beschließt im Rahmen der Unternehmens-flurbereinigung Unteres Odertal Verfahrensteilgebiet Süd II Az. 5-003-R, die Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Stadt Angermünde sowie der Änderung der Gemarkungsgrenzen innerhalb der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen die Gemarkungen Lunow und Stolzenhagen betreffend.
Der Amtsdirektor wird bevollmächtigt, die Vereinbarungen zur Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Stadt Angermünde rechtsverbindlich zu unterschreiben bzw. zu genehmigen.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Lunow-Solzenhagen beschließt im Rahmen der Unternehmens-flurbereinigung Unteres Odertal Verfahrensteilgebiet Süd II Az. 5-003-R, die Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Stadt Angermünde sowie der Änderung der Gemarkungsgrenzen innerhalb der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen die Gemarkungen Lunow und Stolzenhagen betreffend.
Der Amtsdirektor wird bevollmächtigt, die Vereinbarungen zur Änderung der Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen zwischen der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen und der Stadt Angermünde rechtsverbindlich zu unterschreiben bzw. zu genehmigen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag zu Umbau/Anbau eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 10)