Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Entwurf zum Verkehrszeichenplan (Anlage 1) und beauftrag den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Mit der Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches sind entsprechende Mittel für Verkehrszeichen, Rohrpfosten und Bodenschwellen in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.
13.09.2021 - Bauausschuss Britz
Ö 8.4 - zur Kenntnis genommen
25.10.2021 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.1 - abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs gemäß Entwurf zum Verkehrszeichenplan (Anlage 1) und beauftrag den Amtsdirektor des Amtes Britz-Chorin-Oderberg einen entsprechenden Antrag auf Erteilung einer verkehrsrechtlichen Anordnung (VAO) bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen. Mit der Anordnung des verkehrsberuhigten Bereiches sind entsprechende Mittel für Verkehrszeichen, Rohrpfosten und Bodenschwellen in der Haushaltsplanung 2022 zu berücksichtigen.