Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 142.836,96 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 843,22 EUR.
08.11.2021 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Parsteinsee beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Parsteinsee für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 142.836,96 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 843,22 EUR.