Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Richtlinie der Gemeinde Parsteinsee zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“.
08.11.2021 - Gemeindevertretung Parsteinsee
Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertreter der Gemeinde Parsteinsee beschließt die Richtlinie der Gemeinde Parsteinsee zur Förderung der örtlichen Vereine „Vereinsförderrichtlinie“.