„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt in Abänderung des Beschlusses BR-026/2020 die Änderung des Zuwendungszweckes für das Haushaltsjahr 2021.
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06.12.2021 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen
31.01.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt in Abänderung des Beschlusses BR-026/2020 die Änderung des Zuwendungszweckes für das Haushaltsjahr 2021.