„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 1.128,68 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
15.11.2021 - Sozialausschuss Britz
Ö 8.5 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Der Sozialausschuss der Gemeinde Britz empfiehlt der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 1.128,68 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.
31.01.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Beantragung von Fördermitteln aus der Richtlinie „Administration“ (RL IT-Administration, DigitalPakt III) des Landes Brandenburg. Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt zehn Prozent (maximal 1.128,68 Euro). Die Mittel werden an das Amt Britz-Chorin-Oderberg transferiert, da von der Amtsverwaltung die Leistung der Umsetzung des DigitalPaktes und die Administration der Infrastuktur erbracht wird.