„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Stadtverordnetenversammlung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der entsprechenden Planungsunterlagen Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) beim Landesbetrieb Straßenwesen zu beantragen.
Die Verwaltung wird ermächtigt, das Ausschreibungsverfahren durchzuführen und dem im Ergebnis der Ausschreibung wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. Die Stadtverordnetenversammlung ist in der auf die Auftragserteilung folgenden Sitzung über das Ergebnis zu informieren.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach Vorlage der entsprechenden Planungsunterlagen Fördermittel aus dem Programm zur Förderung von Investitionen im kommunalen Straßenbau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden des Landes Brandenburg (Rili KStB Bbg 2021) beim Landesbetrieb Straßenwesen zu beantragen.