Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Abendstunden bis 23.00 Uhr zu betreiben. Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 23.00 Uhr bis 05.00 Uhr.
Die Gemeindevertretung beschließt, weiterhin die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow, unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht, in den Morgenstunden ab 5.00 Uhr bis zum Hellwerden zu betreiben.
Beschluss entsprechend des Beschlussvorschlages mit folgenden Änderungen:
Die Gemeindevertretung Niederfinow beschließt, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht in den Abendstunden bis 00.00 Uhr zu betreiben.
Eine Abschaltung jedes zweiten Lichtpunktes erfolgt in der Zeit zwischen 21.00 Uhr und 00.00 Uhr.
Die Gemeindevertretung beschließt weiterhin, die Straßenbeleuchtung der Gemeinde Niederfinow unter Berücksichtigung der Verkehrssicherungspflicht in den Morgenstunden ab 04.30 Uhr bis zum Hellwerden vollständig zu betreiben.