Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“im OT Chorin.
Die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.
Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen, es ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
28.04.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.5 - zurückgestellt
04.05.2022 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.3 - zurückgestellt
01.06.2022 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.3 -
14.06.2022 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.1 - zur Kenntnis genommen
30.06.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt,
Die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnbebauung Hüttenweg Süd“ im OT Chorin für eine Wohnbebauung in offener Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelwohnhäusern und einer maximalen Geschosshöhe von 2 Vollgeschossen.
Die Verwaltung mit der Vorbereitung und Durchführung der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gem. § 4 Abs. 2 sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beauftragen.
Die Kosten für die Bauleitplanung werden von den Grundstückseigentümern getragen, es ist ein Städtebaulicher Vertrag abzuschließen.