Die Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 238.838,66 EUR und dem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 16.724,57 EUR.
14.06.2022 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
30.06.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2020 mit dem Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis in Höhe von 238.838,66 EUR und dem Fehlbetrag im außerordentlichen Ergebnis in Höhe von 16.724,57 EUR.