Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2014O00396 zum „Wohngebiet Wilhelmstraße“. Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:
Variante 1
Aufstellung nur eines Vz. 286 an der Einmündung „Friedrichstraße“
oder
Variante 2
Aufstellung Vz. 286 an der Einmündung „Friedrichstraße“; gegenüberliegend erfolgt die Aufstellung der Vz.286-10/ -20 zwischen Einmündung Sportplatz und „Friedrichstraße“
oder
Variante 3
Entfernung des Vz. 283 an der Einmündung „Weberstraße/ Eberswalder Straße“; Aufstellung der Vz. 286-10/ -20/ -30 an der gesamten „Weberstraße“
Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.
17.10.2022 - Bauausschuss Britz
Ö 8.4 - zur Kenntnis genommen
24.10.2022 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2014O00396 zum „Wohngebiet Wilhelmstraße“. Die Änderung soll wie folgt umgesetzt werden:
Variante 1
Aufstellung nur eines Vz. 286 an der Einmündung „Friedrichstraße“
oder
X
Variante 2
Aufstellung Vz. 286 an der Einmündung „Friedrichstraße“; gegenüberliegend erfolgt die Aufstellung der Vz.286-10/ -20 zwischen Einmündung Sportplatz und „Friedrichstraße“
oder
Variante 3
Entfernung des Vz. 283 an der Einmündung „Weberstraße/ Eberswalder Straße“; Aufstellung der Vz. 286-10/ -20/ -30 an der gesamten „Weberstraße“
Der Amtsdirektor wird beauftragt einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim einzureichen.