Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges im Ortsteil Sandkrug auf der Angermünder Straße (L200) im Bereich der Hausnummer 13. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
07.09.2022 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.2 -
13.09.2022 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen
29.09.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt die Beantragung einer sicheren Querung in Form eines Fußgängerüberweges im Ortsteil Sandkrug auf der Angermünder Straße (L200) im Bereich der Hausnummer 13. Der Amtsdirektor wird beauftragt, einen entsprechenden Antrag bei der unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.