Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 416.687,01EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.234,25EUR.
28.03.2023 - Amtsausschuss
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs.4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss des Amtes Britz-Chorin-Oderberg für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 416.687,01 EUR und dem Fehlbetrag des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 6.234,25 EUR.