Die Gemeindevertretung beschließt, gem. § 135 Abs. 5 BbgKVerf folgende Selbstverwaltungsaufgaben an das Amt Britz-Chorin-Oderberg zu übertragen:
Beschluss:
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
8
6
0
2
mit folgender Änderung: nur Wirtschaftsförderung