Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.