Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Satzung besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird von der Gemeindevertretung gebilligt.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung ist nach der erfolgten Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo und zu welchen Dienstzeiten der Bebauungsplan „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.
12.08.2024 - Bauausschuss Britz
Ö 8.3 - zur Kenntnis genommen
26.08.2024 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Satzung besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird von der Gemeindevertretung gebilligt.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung ist nach der erfolgten Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo und zu welchen Dienstzeiten der Bebauungsplan „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.