Tagesordnung - Bauausschuss Britz

 
 
Bezeichnung: Bauausschuss Britz
Gremium: Bauausschuss Britz
Datum: Mo, 12.08.2024 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 19:00
Raum: Rathaus Britz, Raum 1.14
Ort: Rathaus Britz, Eisenwerkstraße 11, 16230 Britz

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den öffentlichen Teil der Sitzung am 23.05.2024  
BRBA/005/2024  
Ö 3  
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Bericht des Ausschussvorsitzenden      
Ö 5  
Bericht des Amtsdirektors      
Ö 6  
Einwohnerfragestunde      
Ö 7  
Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses      
Ö 8  
Behandlung der Tagesordnungspunkte des öffentlichen Teils der Sitzung      
Ö 8.1  
Bestätigung der sachkundigen Einwohner      
Ö 8.2  
Abwägungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III " Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße" (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)  
BR-2024-044  
Ö 8.3  
Beschluss zur Satzung 2. Änderung Bebauungsplan Nr. III "Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße" gemäß § 10 Abs. 1 BauGB (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 3)  
BR-2024-045  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Satzung besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird von der Gemeindevertretung gebilligt.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung ist nach der erfolgten Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo und zu welchen Dienstzeiten der Bebauungsplan „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

   
    12.08.2024 - Bauausschuss Britz
    Ö 8.3 - zur Kenntnis genommen
   
   
    26.08.2024 - Gemeindevertretung Britz
    Ö 8.9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die 2. Änderung zum Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung. Die Satzung besteht aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen. Die zum Bebauungsplan gehörige Begründung wird von der Gemeindevertretung gebilligt.

Der Amtsdirektor wird beauftragt, den Bebauungsplan Nr. III „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung gemäß § 10 Abs. 2 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Satzung ist nach der erfolgten Genehmigung ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo und zu welchen Dienstzeiten der Bebauungsplan „Wohnbebauung -An der Eberswalder Straße“ in der 2. Änderung eingesehen und über den Inhalt Auskunft erlangt werden kann.

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

13

11

11

0

0

0

 

N 9     Entscheidung über eventuelle Einwendungen gegen die Niederschrift über den nichtöffentlichen Teil der Sitzung am 23.05.2024    
N 10     Bericht des Ausschussvorsitzenden    
N 11     Bericht des Amtsdirektors    
N 12     Behandlung der Anfragen von Mitgliedern des Ausschusses    
N 13     Behandlung der Tagesordnungspunkte des nichtöffentlichen Teils der Sitzung    
N 14     Bau- und Grundstücksangelegenheiten    
N 15     Schließung der Sitzung