Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 1.200.000 EUR festgesetzt.
16.10.2024 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 1.200.000 EUR festgesetzt.