die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die Straße „Am Sportplatz“ sowie die Beschilderung der Parkplätze entsprechend der Anlagen 2 - 5.
die vertraglichen Regelungen zur Nutzung der Parkplätze mit dem Pächter anzupassen.
die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht der Parkplätze.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Aufstellung der Verkehrszeichen einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen sowie den Pachtvertrag des Sportplatzes Liepe entsprechend zu ändern.
06.08.2024 - Gemeindevertretung Liepe
Ö 5.9 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Liepe beschließt
die Ausweisung einer eingeschränkten Haltverbotszone für die Straße „Am Sportplatz“ sowie die Beschilderung der Parkplätze entsprechend der Anlagen 2 - 5.
die vertraglichen Regelungen zur Nutzung der Parkplätze mit dem Pächter anzupassen.
die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht der Parkplätze.
Der Amtsdirektor wird beauftragt, für die Aufstellung der Verkehrszeichen einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen sowie den Pachtvertrag des Sportplatzes Liepe entsprechend zu ändern.