Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 EUR festgesetzt.
30.03.2015 - Gemeindevertretung Britz
Ö 5.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015. Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen für Kassenkredite auf 500.000 EUR festgesetzt.
Genehmigung einer im Einvernehmen mit dem Bürgermeister der Gemeinde Britz getroffenen Eilentscheidung des Amtsdirektors (Einreicher: Frau Astrid Gohlke)