Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
08.10.2024 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
6
6
6
0
0
0
17.10.2024 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 8.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.