Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Oderberg (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage 1.
12.02.2025 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für Realsteuern der Stadt Oderberg (Hebesatzsatzung) gemäß Anlage 1.