1. Die Entwürfe der 3. Änderung des FNP und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Die Entwürfe des FNP und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes der 3. Änderung des FNP gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.
04.06.2015 - Amtsausschuss
Ö 5.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
1. Die Entwürfe der 3. Änderung des FNP und der Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt (Anlage 1).
2. Die Entwürfe des FNP und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit FFH-Vorprüfung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen, die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
3. Der Amtsdirektor wird beauftragt, die Offenlage des Entwurfes der 3. Änderung des FNP gem. § 3 Abs. 2 BauGB ortüblich bekanntzumachen.