Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stimmt dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Gemeinde Britz im Zuge der geplanten Bebauung des Grundstückes Eberswalder Straße 49 (Flur 3, Flurstück 467/2) mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage zu. Das Wohnhaus kann mit einem 22° geneigtem Walmdach mit dunklen (anthrazitfarbenen) Dachsteinen und einem Dachüberstand von 60 cm sowie die Doppelgarage mit einem Flachdach und umlaufender Attika geplant werden.
21.03.2016 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz stimmt dem Antrag auf Abweichung von den Festsetzungen der Gestaltungssatzung der Gemeinde Britz im Zuge der geplanten Bebauung des Grundstückes Eberswalder Straße 49 (Flur 3, Flurstück 467/2) mit einem Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage zu. Das Wohnhaus kann mit einem 22° geneigtem Walmdach mit dunklen (anthrazitfarbenen) Dachsteinen und einem Dachüberstand von 60 cm sowie die Doppelgarage mit einem Flachdach und umlaufender Attika geplant werden.
Verkauf einer ca. 200 m² großen Teilfläche aus dem Flurstück 608/0.0, der Flur 3, Gemarkung Britz (Einreicher: Herr Jörg Schellhase
Sonstiges: Frau Ute Fröscher
Anlagen: 2)