Beschluss:
Die Gemeindevertretung Chorin beschließt für die Festplätze in den Ortsteilen der Gemeinde Chorin, die nicht dem Geltungsbereich der Sondernutzungssatzung unterliegen, die nachstehenden Konditionen.
Für die Nutzung der Festplätze für private Feiern oder Veranstaltungen durch Bürger Einwohner der Gemeinde wird ein Entgelt in Höhe von 50,00 EUR je Tag (24 h) erhoben. Für gemeindlich nicht ansässige Vereine ist die Nutzung ausgeschlossen.
Für die Nutzung der gemeindlichen Festplätze für Veranstaltungen in Trägerschaft von Vereinen wird kein Entgelt erhoben. Durch die Nutzer ist die Gemeinde von jeglicher Haftung freizustellen (Haftungsausschluss).
Der Nutzer hat vor jeder Nutzung grundsätzlich bzw. nach Absprache mit dem Ortsvorsteher die Grünflächenmahd vorzunehmen oder dem Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit einer Arbeitspauschale von 0,11 €/m²zu verpflichten oder sich Dritter zu versichern, die die Fläche des Festplatzes vollständig mähen.
Für die Bereitstellung von Strom wird grundsätzlich eine Pauschale von 10,00 EUR je Tag erhoben. Soweit vom Nutzer das außerturnusmäßige Mähen des Festplatzes gewünscht wird und er die Mäharbeiten nicht selbst vornimmt, beträgt die Arbeitspauschale 0,11 EUR je m². Der Festplatz ist in diesen Fällen grundsätzlich vollständig zu mähen.
Die Nutzungsabsicht ist beim Ortsvorsteher rechtzeitig anzuzeigen.
Die Entscheidungen über die Nutzungsvergabe sind durch die Amtsverwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen.