Tagesordnung - Gemeindevertretung Chorin

 
 
Bezeichnung: Gemeindevertretung Chorin
Gremium: Gemeindevertretung Chorin
Datum: Do, 29.09.2016 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:00 - 21:15
Raum: Gemeindehaus Sandkrug
Ort: Gemeindehaus Sandkrug, Angermünder Straße 36, 16230 Chorin

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung, der Anwesenheit, der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung; Änderungsanträge zur Tagesordnung      
Ö 2  
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle      
Ö 3  
Einwohnerfragestunde      
Ö 4  
Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der öffentlichen Sitzung am 26.07.2016  
CH/005/2016  
Ö 5     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:      
Ö 5.1  
Hauptsatzung der Gemeinde Chorin (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-041/2016  
Ö 5.2  
Geschäftsordnung der Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-048/2016  
Ö 5.3  
Nutzung Festplätze (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-046/2016  
    VORLAGE
   

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt für die Festplätze in den Ortsteilen der Gemeinde    Chorin, die nicht dem Geltungsbereich der Sondernutzungssatzung unterliegen, die nachstehenden Konditionen.

 

Für die Nutzung der Festplätze für private Feiern oder Veranstaltungen durch Bürger wird ein Entgelt in Höhe von 50,00 EUR je Tag (24 h) erhoben.

Für die Nutzung der gemeindlichen Festplätze für Veranstaltungen in Trägerschaft von Vereinen wird kein Entgelt erhoben. Durch die Nutzer ist die Gemeinde von jeglicher Haftung freizustellen (Haftungsausschluss).

Für die Bereitstellung von Strom wird grundsätzlich eine Pauschale von 10,00 EUR je Tag erhoben. Soweit vom Nutzer das außerturnusmäßige Mähen des Festplatzes gewünscht wird und er die Mäharbeiten nicht selbst vornimmt, beträgt die Arbeitspauschale 0,11 EUR je m². Der Festplatz ist in diesen Fällen grundsätzlich vollständig zu mähen.

 

Die Entscheidungen über die Nutzungsvergabe sind durch die Amtsverwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen.

 

   
    29.09.2016 - Gemeindevertretung Chorin
    Ö 5.3 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Chorin beschließt für die Festplätze in den Ortsteilen der Gemeinde    Chorin, die nicht dem Geltungsbereich der Sondernutzungssatzung unterliegen, die nachstehenden Konditionen.

 

Für die Nutzung der Festplätze für private Feiern oder Veranstaltungen durch Bürger Einwohner der Gemeinde wird ein Entgelt in Höhe von 50,00 EUR je Tag (24 h) erhoben. Für gemeindlich nicht ansässige Vereine  ist die Nutzung ausgeschlossen.

Für die Nutzung der gemeindlichen Festplätze für Veranstaltungen in Trägerschaft von Vereinen wird kein Entgelt erhoben. Durch die Nutzer ist die Gemeinde von jeglicher Haftung freizustellen (Haftungsausschluss).

Der Nutzer hat vor jeder Nutzung grundsätzlich bzw. nach Absprache mit dem Ortsvorsteher die Grünflächenmahd vorzunehmen oder dem Baubetriebshof des Amtes Britz-Chorin-Oderberg mit einer Arbeitspauschale von 0,11 €/m²zu verpflichten oder sich Dritter zu versichern, die die Fläche des Festplatzes vollständig mähen.

Für die Bereitstellung von Strom wird grundsätzlich eine Pauschale von 10,00 EUR je Tag erhoben. Soweit vom Nutzer das außerturnusmäßige Mähen des Festplatzes gewünscht wird und er die Mäharbeiten nicht selbst vornimmt, beträgt die Arbeitspauschale 0,11 EUR je m². Der Festplatz ist in diesen Fällen grundsätzlich vollständig zu mähen.

Die Nutzungsabsicht ist beim Ortsvorsteher rechtzeitig anzuzeigen.

 

Die Entscheidungen über die Nutzungsvergabe sind durch die Amtsverwaltung als Geschäft der laufenden Verwaltung vorzunehmen.

 

 

Abstimmungsergebnis

gesetzliche Anzahl

der Mitglieder

anwesend

ja

nein

enthalten

ausgeschlossen

11

8

8

0

0

0

 

Ö 5.4  
Abriss Schlauchturm am Feuerwehrgerätehaus Senftenhütte/ Errichtung Nisthilfe (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 2)  
CH-049/2016  
Ö 5.5  
Auflösung von Ausschüssen (Einreicher: Amtsdirektor)  
CH-051/2016  
Ö 6  
Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung      
N 7     Kontrolle der Niederschrift über den Verlauf der nichtöffentlichen Sitzung am 26.07.2016    
N 8     Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung, der Vorsitzenden der Fachausschüsse und der Amtsverwaltung sowie Aufgaben- und Beschlusskontrolle    
N 9     Beratung und Beschlussfassung von Vorlagen und Anträgen:    
N 9.1     Kündigung des bestehenden Verwaltervertrages vom 19.12./09.12.2014 für die Wohn- und Geschäftshäuser der Gemeinde Chorin (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-040/2016  
N 9.2     Verkauf eines unbebauten Grundstückes - Gemarkung Sandkrug, Flur 1, Flurstück 329, 1.192 m² (Einreicher: Amtsdirektor Anlagen: 1)   CH-050/2016  
N 9.3     Errichtung einer Wendeschleife für die Abfallentsorgung in 16230 Chorin, OT Brodowin, Brodowiner Dorfstraße 56, 56a, 57, 58, 58a, 58b, 58f, 58e (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-052/2016  
N 9.4     Änderungsantrag zum Nutzungsvertrag zwischen der Gemeinde Chorin und Herrn Roman Streisand / Information über die Verfahrensweise zum Oster-Kloster-Fest in Chorin (Einreicher: Amtsdirektor)   CH-053/2016 IV  
N 10     Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung