Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 530.000 EUR festgesetzt.
09.01.2018 - Haupt- und Finanzausschuss Chorin
Ö 7.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 530.000 EUR festgesetzt.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
6
6
6
25.01.2018 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Chorin für das Haushaltsjahr 2018.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 530.000 EUR festgesetzt.