Die Gemeindevertretung der Gemeinde Britz beschließt die Neufassung der Hauptsatzung entsprechend der Anlage 1.
Beschluss:
Der ehemalige § 11 (alte Hauptsatzung) ist unverändert in die neue Hauptsatzung aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis
gesetzliche Anzahl
der Mitglieder
anwesend
ja
nein
enthalten
ausgeschlossen
12
9
0