Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.
18.11.2019 - Sozialausschuss Britz
Ö 8.3 - zur Kenntnis genommen
25.11.2019 - Gemeindevertretung Britz
Ö 8.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt, die Änderung des § 2 Abs. 1 der Vereinsförderrichtlinie. Anträge auf Zuwendungen für das Förderjahr sind jeweils bis zum 30. Juni des Vorjahres schriftlich bei der Gemeinde unter Verwendung des Antragsformulars zu stellen.