Für die Tagung der Sitzung der kommunalen Gremien sind die Maßnahmen zur Verringerung der Infektionsgefahr sehr wichtig. Daher werden die Tische einzeln und mit ausreichend Abstand gestellt. Für jeden Tisch ist nur ein Sitzplatz vorgesehen. Besucherder Sitzungen werden namentlich erfasst und mit räumlichen Abständen platziert. Es wird dringend empfohlen einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 06.12.2004 außer Kraft gesetzt.
27.08.2020 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt die Satzung der Gemeinde Chorin über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) in der vorliegenden Fassung. Gleichzeitig wird die Hundesteuersatzung der Gemeinde Chorin vom 06.12.2004 außer Kraft gesetzt.