Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
ermächtigt die Verwaltung Vergabeverfahren für die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und die Abbruchleistungen durchzuführen und nach wirtschaftlicher Prüfung zu vergeben. Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg ist in der auf die Vergabe folgende Sitzung über das Vergabeergebnis zu informieren.
17.03.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg
ermächtigt die Verwaltung Vergabeverfahren für die Planungsleistungen bis zur Leistungsphase 8 (Objektüberwachung) und die Abbruchleistungen durchzuführen und nach wirtschaftlicher Prüfung zu vergeben. Die Stadtverordnetenvertretung der Stadt Oderberg ist in der auf die Vergabe folgende Sitzung über das Vergabeergebnis zu informieren.
Tausch von zwei insgesamt ca. 53 m² großen Teilflächen aus dem Flurstück 30/0.0 der Flur 8 in der Gemarkung Oderberg gegen jeweils eine Teilfläche aus den Flurstücken 288/1.0 und 289/1.0 der Flur 1 in der Gemarkung Oderberg mit einer Größe von ca. 43 m² (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch - Bauantrag Umbau und Erweiterung Netto Marken-Discounter von 627 m² auf 1031 m², 1. Nachtrag zur Baugenehmigung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)