Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg (Bollwerkssatzung) vom 23.11.2006 und der Gebührensatzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg vom 23.11.2006.
12.05.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.2 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt die Aufhebung der Satzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg (Bollwerkssatzung) vom 23.11.2006 und der Gebührensatzung über die Nutzung des Bollwerkes und der Steganlagen der Stadt Oderberg vom 23.11.2006.