Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beabsichtigt für die Herrichtung eines Gemeinschaftsgartens für die Einwohner ein stadteigenes Grundstück am Platz der Einheit – Gemarkung Oderberg, Flur 4, Flurstück 251 tlw. – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch das Landesamt für Bauen und Wohnen, zur Verfügung zu stellen.
12.05.2021 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.3 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beabsichtigt für die Herrichtung eines Gemeinschaftsgartens für die Einwohner ein stadteigenes Grundstück am Platz der Einheit – Gemarkung Oderberg, Flur 4, Flurstück 251 tlw. – vorbehaltlich der erforderlichen Genehmigung durch das Landesamt für Bauen und Wohnen, zur Verfügung zu stellen.