Gäste kommunaler Sitzungen werden zur Verringerung der Infektionsgefahr sowie der Verfolgung möglicher Infektionsketten erfasst und mit Abstand platziert. Für die Dauer der Sitzung besteht Maskenpflicht. Von der Maskenpflicht ausgenommen sind die Mitglieder der kommunalen Gremien sowie Vertreter der Amtsverwaltung.
Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt-Britz-Chorin-Oderberg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Durchführung des Verfahrens und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.
07.10.2021 - Amtsausschuss
Ö 7.2 - an Verwaltung zurück verwiesen
02.12.2021 - Amtsausschuss
Ö 7.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Der Amtsausschuss beschließt die Ausschreibung und Erstellung des Gefahrenabwehrbedarfsplanes für das Amt-Britz-Chorin-Oderberg und beauftragt den Amtsdirektor mit der Durchführung des Verfahrens und der Vergabe an den wirtschaftlichsten Anbieter.