Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug,
Flur 1, Flurstück 110.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind
durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durch-führungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.
28.04.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.6 - zurückgestellt
04.05.2022 - Entwicklungsausschuss Chorin
Ö 7.4 - zur Kenntnis genommen
31.05.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Aufstellung eines vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplanes "Instandsetzung und Modernisierung Ferienobjekt" im OT Sandkrug gem. § 12 BauGB für den in der Anlage beigefügten Geltungsbereich Gemarkung Sandkrug,
Flur 1, Flurstück 110.
Alle mit der Planung, Erschließung und Baumaßnahmen des Areals entstehenden Kosten sind
durch den Vorhabenträger zu tragen. Dazu ist gem. § 12 Abs. 1 der Abschluss eines Durch-führungsvertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde abzuschließen.