„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt ein Hygienekonzept für die Durchführung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer beratenden Ausschüsse entsprechend der Anlage.
27.01.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.1 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt ein Hygienekonzept für die Durchführung der Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer beratenden Ausschüsse entsprechend der Anlage.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)_Bauantrag: Instandsetzung und Modernisierung von 4 Bungalows und einem Wirtschaftsgebäude zum Zwecke der Erholung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)