„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
14.12.2021 - Finanz- und Sozialausschuss Chorin
Ö 7.3 - zur Kenntnis genommen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
27.01.2022 - Gemeindevertretung Chorin
Ö 7.6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeinde Chorin beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 570.000 EUR festgesetzt.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)_Bauantrag: Instandsetzung und Modernisierung von 4 Bungalows und einem Wirtschaftsgebäude zum Zwecke der Erholung (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)