„Für die Sitzung gilt die sog. 3G-Regel. Zutrittsberechtigt sind danach geimpfte, genesene oder getestete Personen. Der Status ist nachzuweisen. Das Hygienekonzept ist unter amt-bco.de/corona abrufbar.“
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Chorin beschließt die Errichtung einer Bühnenüberdachung mit kombinierter Fotovoltaikanlage und E-Bike Ladestation in Chorin und beauftragt den Amtsdirektor mit der Beantragung der Zuwendung und der Ausschreibung der Leistung. Dem wirtschaftlichsten Bieter ist der Zuschlag zu erteilen.
Beteiligung der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) - Bauantrag: Errichtung eines Antennenträgers Stahlgittermast 50 m mit Outdoorsystemtechnik (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: 1)