die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00025 zur Verlängerung des 30 km/h Bereichs vomOrtseingang Britz aus Richtung Golzow kommendbis zur „Joachimsthaler Str. 15 b“sowie in Gegenrichtung gemäß Entwurfsplan der Anlage 1 und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00324um den Bereich vom Ortseingang Britz aus Blütenberg kommend bis zur Einmündung „Joachimsthaler Straße“ sowie in Gegenrichtung gemäß Anlage 2 auf 30 km/h zu beschränken und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
die Aufstellung von nichtamtlichen Hinweisschildern zur Sicherung der Querungsstelle („Joachimsthaler Straße 14“) sowie zur Fußgängerlenkung („Joachimsthaler Straße 15 b“) gemäß Entwurfsplan der Anlage 3.
27.03.2023 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.6 - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt
X
die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00025 zur Verlängerung des 30 km/h Bereichs vom Ortseingang Britz aus Richtung Golzow kommend bis zur „Joachimsthaler Str. 15 b“ sowie in Gegenrichtung gemäß Entwurfsplan der Anlage 1 und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
Änderung:
Ortseingang von Golzow kommend
Das Verkehrsschild „30“ soll hinter der Einmündung versetzt werden.
Britz Dorf von Norma kommend
Das Verkehrsschild „30“ soll hinter der zweiten Dorfstraße versetzt werden.
X
die Änderung der Verkehrsrechtlichen Anordnung 2018o00324 um den Bereich vom Ortseingang Britz aus Blütenberg kommend bis zur Einmündung „Joachimsthaler Straße“ sowie in Gegenrichtung gemäß Anlage 2 auf 30 km/h zu beschränken und beauftragt den Amtsdirektor, einen entsprechenden Antrag bei der Unteren Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Barnim zu stellen.
die Aufstellung von nichtamtlichen Hinweisschildern zur Sicherung der Querungsstelle („Joachimsthaler Straße 14“) sowie zur Fußgängerlenkung („Joachimsthaler Straße 15 b“) gemäß Entwurfsplan der Anlage 3.