Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 422.153,04 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 270.488,13 EUR.
01.03.2023 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oderberg beschließt auf der Grundlage des § 82 Abs. 4 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) den geprüften Jahresabschluss der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2021 mit dem Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 422.153,04 EUR und dem Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 270.488,13 EUR.