Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die überplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen der Wohnungsverwaltung in Höhe von 50.000,00 € aus dem Gemeindeanteil an Einkommensteuer und einem Mehrertrag bei der Gewerbesteuer zu übertragen und auszugleichen.
01.03.2023 - Stadtverordnetenversammlung Oderberg
Ö 5.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung Oderberg beschließt, die überplanmäßigen Aufwendungen im Rahmen der Wohnungsverwaltung in Höhe von 50.000,00 € aus dem Gemeindeanteil an Einkommensteuer und einem Mehrertrag bei der Gewerbesteuer zu übertragen und auszugleichen.