Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
08.11.2023 - Finanzausschuss Britz
Ö 9.1 - zur Kenntnis genommen
27.11.2023 - Gemeindevertretung Britz
Ö 7.7 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Britz beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024.
Zur rechtzeitigen Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit wird auf der Grundlage des § 76 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) der Rahmen der Kassenkredite auf 650.000 EUR festgesetzt.
Stand der Umsetzung der Beschlüsse der Gemeindevertretung der Gemeinde Britz im Jahr 2023 (Einreicher: Amtsdirektor
Anlagen: Anlage 1 - Beschlussübersicht)